WANN BRAUCHT IHR KIND INTEGRATIVE FÖRDERUNG?
IM KINDERGARTEN
Falls gegen Ende des 2. Kindergartenjahres immer noch sehr wenige Vorläuferfertigkeiten oder deutliche Entwicklungsverzögerungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten bei Ihrem Kind vorhanden sind, werden sich die Regel-Lehrpersonen an Sie wenden. In gegenseitiger Absprache mit Ihnen wird dann mit Ihrem Kind auf spielerische Weise eine Kurzintervention von max. 12 Wochen (ca. 1 Lektion pro Woche) gestartet. Ziel dieser Intervention ist es, ausgehend von den festgestellten Fähigkeiten Ihres Kindes die nötigen Voraussetzungen für einen gelingenden Start in der 1. Klasse zu schaffen. Erfahrungsgemäss hilft diese Unterstützung in grossem Ausmass.
1.-9. KLASSE
In regelmässigen Abständen (z.B. Anfang des Schuljahres) werden durch die Schulischen Heilpädagog*innen Lernstandserfassungen in der Mathematik und Deutsch durchgeführt. Andererseits zeigen sich vielleicht besondere Bedürfnisse von Schüler*innen, welche sich durch Verhaltensauffälligkeiten äussern.
Ausgehend von den Lernstandserfassungen können sich bei Ihrem Kind eine Aufarbeitung der fehlenden Grundlagen im Lernstoff des betreffenden Schuljahres aufdrängen. Oder ein auffälliges Verhalten Ihres Kindes benötigt eine diesbezügliche heilpädagogische Unterstützung.
Beiden Ausgangslagen wird grundsätzlich zuerst mit einer Kurzintervention von max. 12 Wochen (ca. 1 Lektion pro Woche) entgegengetreten. Falls diese nicht ausreicht, kann durch die IBEM-Schulleitung Förderunterricht von max. 2 Jahren verfügt werden.
Vielleicht zeigt sich, dass sich trotz heilpädagogischer Unterstützung die Leistungen oder das Verhalten eines Kindes nicht positiv verändern. In Absprache mit Ihnen als Eltern macht dann unter Umständen eine fachkundige, sorgfältige Abklärung auf der Erziehungsberatung in Thun Sinn.
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine solche Abklärung nur hilfreich ist, wenn die Eltern von der Notwendigkeit überzeugt sind. Im Gespräch ist es die Aufgabe unserer Schulischen Heilpädagog*innen, auf Ihre allfälligen Fragen einzugehen und den Nutzen einer Abklärung zu erläutern.
Erklärbare Lern-, Leistungs- oder Verhaltensstörungen erlauben gezielte Massnahmen zur besonderen Förderung oder Spezialunterricht, welcher länger als 2 Jahre dauert. In besonders herausfordernden Fällen können dadurch auch zusätzliche Lektionen durch die Erziehungsberatung verfügt werden.
WAS KÖNNEN SIE ALS ELTERN TUN, UM IHR KIND IN DIESEN BEREICHEN OPTIMAL ZU FÖRDERN?
WO FINDET DIE INTEGRATIVE FÖRDERUNG IN UNSERER REGION STATT?